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Erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

In der erweiterten Meldebescheinigung können zusätzliche Informationen ausgewählt werden:

  • Angaben zum im Haushalt lebenden Ehepartnern
  • Angaben zum im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern
  • persönliche Angaben: 
    • Religion
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Angaben des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses (mit Seriennummer)
    • Familienstand
    • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.