Anforderung von Altunterlagen
Anforderung von Altunterlagen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Zur Bereitstellung von Altunterlagen aus dem Bauaktenarchiv ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit Eigentumsnachweis in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines, eines Grundsteuerbescheides oder einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Für die Herausgabe von Bauunterlagen in Form von Kopien oder elektronischer Dateien werden Gebühren erhoben. Diese Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand und der Anzahl der Kopien/Dateien gem. § 1 Abs. 4 der AllGO berechnet. Die Zahlung erfolgt direkt an die Stadtkasse. Der entstehende Verwaltungsaufwand ist auch kostenpflichtig, wenn keine Altakten vorhanden sind!