Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 EUR
Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr: 7,50 EUR
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise
- §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)