Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
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Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Aurich (Ostfriesland)
Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Aurich (Ostfriesland)
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Aurich (Ostfriesland)
Es sind Gebühren in Höhe von 30,60 Euro in bar bei Abholung des Bewohnerparkausweises zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
Hinweise / Besonderheiten
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
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