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Bewohnerparkausweises beantragen


Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Spezielle Hinweise

Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

  • gemeldeter Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Spezielle Hinweise

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren in Höhe von 70 Euro an. 

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.