Bewohnerparkausweises beantragen
Bewohnerparkausweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Hauptwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren in Höhe von 70 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.