Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es sind Gebühren in Höhe von 30,60 Euro in bar bei Abholung des Bewohnerparkausweises zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise / Besonderheiten
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.