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Antrag auf Wohngeld


Spezielle Hinweise

Für die Beantragung von Wohngeld im Gebiet der Stadt Aurich und in den Auricher Ortsteilen ist die Stadt Aurich zuständig.

Für die Beantragung von Wohngeld in den Gemeinden im Landkreis Aurich ist der Landkreis Aurich zuständig.

Spezielle Hinweise

Vor der Antragstellung auf Wohngeld erfolgt zunächst ein persönliches Beratungsgespräch. Hier können Sie Ihre Fragen zum Wohngeld stellen. Nach dem Erstgespräch in der Wohngeldabteilung erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen.