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Kindergarten Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind im Kindergartenalter hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Aurich (Ostfriesland)

Eltern in Aurich haben die Möglichkeit, sich zunächst über das Internet über die verschiedenen Kindertageseinrichtungen und Betreuungsangebote in ihrer Umgebung zu informieren. Mit Hilfe dieser trägerübergreifenden digitalen Abfrage werden die Anmeldungen an allen Einrichtungen zentral erfasst und in einer gemeinsamen Datenbank zusammengeführt. Grundsätzlich können Nutzer bis zu drei Einrichtungen mit individuellen Betreuungszeiten auswählen und dabei ihre favorisierte Reihenfolge festlegen. Die entsprechenden Informationen wiederum werden gebündelt an die ausgewählten Kindertagesstätten weitergeleitet.

Das Online-Anmeldesystem ist hier zu erreichen: 

-> Kita-Anmeldesystem

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Aurich (Ostfriesland)

Die Stadt Aurich unterhält Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) und Kinderspielkreise im Sinne des § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Informationen zur Benutzung der städtischen Kindertagesstätten und zu den Gebühren können Sie der Kindertagesstätten-Benutzungssatzung, der Kindertagesstätten-Gebührensatzung sowie der Kinderkrippen-Gebührensatzung nebst Anlagen 1, 1a, 2, 2a entnehmen.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.