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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung von Boßelspielen


Leistungsbeschreibung

Bei der Durchführung von Boßelspielen bedarf es einer Erlaubnis, wenn öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Das Datum, die Uhrzeit und die Boßelstrecke (Straße) sind anzugeben.

Sie können auch das angefügte Formular verwenden.

 

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Die Kosten für eine Einzelboßelerlaubnis betragen 11,00 Euro.

Der Antrag auf eine Boßelerlaubnis sollte möglichst eine Woche vor dem Boßelspiel bei der Stadt Aurich vorliegen.

Die Boßelerlaubnis kann nur für die Kreis- und Gemeindestraßen in der Stadt Aurich erteilt werden.