Leistungsbeschreibung


Bei der Durchführung von Boßelspielen bedarf es einer Erlaubnis, wenn öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden.

Verfahrensablauf


Der Antrag kann formlos gestellt werden. Das Datum, die Uhrzeit und die Boßelstrecke (Straße) sind anzugeben.

Sie können auch das angefügte Formular verwenden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten für eine Einzelboßelerlaubnis betragen 11,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag auf eine Boßelerlaubnis sollte möglichst eine Woche vor dem Boßelspiel bei der Stadt Aurich vorliegen.

Hinweise / Besonderheiten


Die Boßelerlaubnis kann nur für die Kreis- und Gemeindestraßen in der Stadt Aurich erteilt werden.

Kontakt
  • Ordnungswesen
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Gerdes