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Anmeldung eines Wasserzählers für die Absetzung von Wassermengen


Leistungsbeschreibung

Nach § 12 Abs. 5 der Abgabensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Aurich können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt  werden. Diese sind durch geeichte Wasserzähler (Zwischenuhren) nachzuweisen, die der  Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat.  

Die Zwischenuhr ist grundsätzlich fest und frostsicher in der Zuleitung zum Außenanschluss einzubauen.  Falls dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, sind aufschraubbare Zähler möglich. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. D. h., sie dürfen gesetzlich ab Eichung nur 6 Jahre verwendet werden und müssen nach Ablauf unaufgefordert und auf eigene Kosten ausgetauscht werden. Im Anschluss ist der Wechsel ebenfalls bei der Stadt Aurich anzuzeigen. Der Eigentümer ist für die Einhaltung des Verfahrens selbst verantwortlich!  

Es werden keine Unterlagen benötigt. Bitte reichen Sie den unten angeführten Antragsvordruck ausgefüllt bei der Stadt Aurich ein.

Ablauf: 
Vom Wasserverband Brake (OOWV) wird 1x jährlich der Wasserbrauch abgelesen. Zeitgleich muss der Zählerstand der Zwischenuhr (auch bei Null-Verbrauch!) von Ihnen selbst abgelesen und der Stadt Aurich grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden (Stadt Aurich, Fischteichweg 10, 26603 Aurich per Post oder steueramt@stadt.aurich.de per E-Mail).  

 

Es besteht kein Anspruch auf Absetzung der Abwassergebühren, wenn die jährliche Meldung der Zwischenuhr zu spät oder gar nicht erfolgt, ebenso können keine Meldungen von ungeeichten Zwischenuhren berücksichtigt werden!!! 

 

Tipp: Befestigen Sie an der Wasseruhr des OOWV einen Hinweis: „Stadt Aurich Zählerstand melden!“ 

 

Wichtig: 
Es wird nur unbehandeltes Wasser, welches beispielsweise zum Gießen des Gartens, zur Versorgung von Tieren oder zur Befüllung eines Teiches verwendet wird, berücksichtigt. Außerdem behält sich die Stadt Aurich eine Überprüfung des Zählers durch einen Außendienstmitarbeiter vor!