Bewohnerparkausweis verlängern
Bewohnerparkausweis verlängern
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Leistungsbeschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) sowie der Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es sind Gebühren in Höhe von 30,60 Euro in bar bei Abholung des Bewohnerparkausweises zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Antrag auf Erteilung eines BewohnerparkausweisesAnträge sind bei der Stadt Aurich im Sachgebiet Ordnungswesen, Erdgeschoss, Zimmer 004, erhältlich.