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Bewohnerparkausweis verlängern


Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Leistungsbeschreibung

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Spezielle Hinweise

Im Bereich der Stadt Aurich wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Spezielle Hinweise

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) sowie der Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Es sind Gebühren in Höhe von 30,60 Euro in bar bei Abholung des Bewohnerparkausweises zu entrichten.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nicht angegeben

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Spezielle Hinweise

Anträge sind bei der Stadt Aurich im Sachgebiet Ordnungswesen, Erdgeschoss, Zimmer 004, erhältlich.