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Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer)


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer sind unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes bei der Stadt Aurich, Sachgebiet Ordnungswesen, anzumelden. 

Spezielle Hinweise

Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Das Merkblatt ist bei der Stadt Aurich erhältlich.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. Es gilt zu beachten, dass nur pflanzliche Stoffe wie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden. Die Richtlinien zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) können in dem aufgeführten Merkblatt abgerufen werden. 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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